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REGLEMENT GRAND PRIX DU VIN SUISSE 2008
Art. 1 Ziel
Der Grand Prix du Vin Suisse (GPVS) will den aktuellen
Stand der sensorischen Qualität der Schweizer Weine
dokumentieren.
Alle Erzeuger von Schweizer Wein haben die Möglichkeit,
an diesem Wettbewerb teilzunehmen. Die Weine werden in
verschiedenen Kategorien im Rahmen einer offiziellen und
neutralen Degustation bewertet.
Der Grand Prix soll zur Förderung der Qualität der
Schweizer Weine beitragen und diese in einem
Degustationswettbewerb nach den international gültigen
Normen des O.I.V. (Organisation Internationale de la
Vigne et du Vin) und der UIEO (Union Internationale des
Oenologues) unter Beweis stellen. Er soll die Anstrengungen
der Schweizer Weinwirtschaft zur Bewältigung der aktuellen
Herausforderungen im nationalen und internationalen
Weinmarkt unterstützen.
Der Wettbewerb steht unter dem Patronat des Verbandes
der Schweizer Önologen USOE.
Art. 2 Verantwortlichkeiten und Strukturen
2.1 Allgemeines
Der Grand Prix du Vin Suisse ist ein gemeinsames Projekt
der Vereinigung VINEA, Sierre und des europäischen
Weinmagazins VINUM, Zürich.
VINEA ist verantwortlich für die Durchführung der
Degustationen und stellt die Infrastruktur und das Personal
zur Verfügung, damit der Grand Prix nach den Grundsätzen
der Organisation de la Vigne et du Vin (O.I.V) durchgeführt
werden kann.
2.2 Technische Kommission
Die Juryleitung des Grand Prix setzt sich aus zwei Personen
zusammen, welche die reglementskonforme Durchführung
der Weinselektion für die Nacht des Schweizer Weins
überwachen und die dazu notwendigen Richtlinien erstellen.
Sie begleiten die Vorbereitungen der Degustation, deren
Abwicklung und die Kontrolle der Degustationsresultate.
Art. 3 Zulassung und Auswahl der Weine
3.1 Allgemeines
Alle Schweizer Weine, die auf vollumfänglich in der
Schweiz geernteten Trauben basieren, werden zum Grand
Prix zugelassen.
3.2 Anforderungen an die Weine
Es sind nur Weine in Originalausstattung zugelassen. Die
Etiketten müssen die vom Gesetz vorgegebenen Angaben
aufweisen.
3.3 Produktions- und Vorratsmenge
Für die Zulassung am Grand Prix bedarf es einer
Produktionsmenge von mindestens 1500 Einheiten (Flaschen
oder halbe Flaschen). Davon müssen 500 Einheiten zum
Zeitpunkt der Nacht des Schweizer Weins – der offiziellen
Preisverleihung – Anfang November ab Betrieb noch
verfügbar sein. Die Erzeuger der sechs bestplatzierten Weine
pro Kategorie müssen für den Abend der Preisverleihung
eine Reserve von 24 Flaschen bereithalten.
Art. 4 Weinkategorien
1. Weissweine bis 7 g/ll
1.1 Chasselas
1.2 Müller Thurgau (Riesling-Silvaner)
1.3 Andere sortenreine Weissweine
1.4 Assemblagen
2. Weine mit Restzucker ab 8 g/l
3. Trockene Rotweine
3.1 Pinot noir
3.2 Gamay
3.3 Merlot
3.4 Andere sortenreine Rotweine
3.5 Assemblagen
4. Rosé
Art. 5 Datum und Durchführungsort 2008
Die Degustationen für den Grand Prix finden zwischen dem
24. und dem 27. Juni 2008 in Sierre statt.
Art. 6 Anmeldung
6.1 Bedingungen
Die Teilnehmer füllen für jeden Wein ein Anmeldeformular aus.
Bei der Einschreibung erhält jeder Wein eine Identifikationsnummer,
die er bis zum Schluss des Wettbewerbs beibehält.
6.2 Anmeldeformular
Das Anmeldeformular enthält für jeden Wein:
• die Anschrift des Produzenten
• den Ursprung und/oder die Herkunft des Weines
• die Rebsorte(n)
• den Jahrgang
• die Weinkategorie (gemäss Artikel 4)
• den Alkoholgehalt
• den Restzucker (obligatorische Angabe). Eine unzutreffende
oder fehlende Restzucker-Deklaration
führt zur Disqualifikation des Weines, weil die
Gruppierung der Weine in den einzelnen Kategorien
nach Restzuckergehalt erfolgt. Die korrekte Angabe
ist aus Gründen der Fairness unverzichtbar.
• die Anzahl produzierter Flaschen
• die Losnummer (gemäss LKV, Art. 19-21)
• den Verkaufspreis an Private (ab Keller, inkl. MWST)
• die Unterschrift des Teilnehmers, mit der dieser
bestätigt, dass der Wein den gesetzlichen Anforderungen
entspricht.
6.3 Anzahl Flaschen pro Wein
Für jeden zur regionalen Degustation angemeldeten Wein
müssen drei Flaschen – beziehungsweise die Menge von
2.25 Litern (zum Beispiel 6 Flaschen à 37.5 cl) – zur
Verfügung gestellt werden. Die Flaschen müssen vor dem
6. Juni 2008 eingesandt werden an:
GRAND PRIX DU VIN SUISSE
VINEA
Rue Sainte Catherine 4
Case postale 966
CH – 3960 SIERRE
6.4 Kosten
Die Anmeldegebühr pro Wein beträgt inkl. 7.6 % MWST
(Nr. 398 838), CHF 130.- (CHF 110.- für den zweiten und
jeden weiteren Wein), das Einschreibeformular dient als
Basis für die Fakturierung.
Beispiel:
1. Wein CHF 130.–
2. Wein CHF 110.–
3. Wein CHF 110.–
Die Einschreibegebühren
sind vor dem 6. Juni 2008 zu begleichen:
mittels Einzahlung auf unser Postcheck-Konto 17-675671-3
mit Kreditkarte (VISA, Mastercard oder Postcard):nur bei
online-Einschreibung möglich! (sichere Zahlungsweise)
Art. 7 Beurteilung der Weine
Die Weine werden nach Weinkategorie (Art.4), Jahrgang
und Restzuckergehalt gruppiert.
Die Reihenfolge in der Blinddegustation bestimmt ein
Computerprogramm nach Zufallsprinzip.
Jeder Wein wird durch eine Jury von fünf Mitgliedern, der
ein Tischsekretär vorsteht, degustiert.
Das Bewertungssystem basiert auf dem vom O.I.V. und der
UIOE entwickelten Degustationsformular für internationale
Degustationswettbewerbe. Dieses Formular hat eine
Wertungsskala von 100 Punkten.
Die Jurymitglieder werden von der Juryleitung des Grand
Prix sowie von VINEA und VINUM ausgewählt und können
im Verhinderungsfall nur durch diese ersetzt werden.
Art. 8 Publikation und Mitteilung der Resultate
8.1 Allgemeine Publikationen
Über den Grossen Preis des Schweizer Weins berichtet das
europäische Weinmagazin VINUM ab Mai 2008.
8.2 Auszeichnungen und Publikation der Resultate
Es werden vergeben:
Gold-Diplom
Silber-Diplom
Gemäss Regeln des OIV und der USOE dürfen nicht mehr
als 30 Prozent der angestellten Weine eine Auszeichnung
erhalten.
Die Resultate werden den Produzenten individuell per
Post mitgeteilt. Es besteht die Möglichkeit, Gold- und
Silbermedaillen als Selbstkleber für die Flaschen zu
erwerben; sie werden auf Bestellung per Post verschickt.
Für jeden prämierten Wein erhalten die Erzeuger ein
Diplom.
Im Schweizer Weinführer 2009/2010 werden die mit Goldoder
Silbermedaille prämierten Weine pro Region und
Kategorie einzeln aufgeführt.
Die Liste der Gewinner erscheint im Internet unter
www.grandprixduvinsuisse.ch und wird auch auf
verschiedenen anderen Wegen publiziert.
2) Preise
Die Produzenten der bestbenoteten Weine pro Kategorie
werden an die Nacht des Schweizer Weins vom 7. November
2008 eingeladen.
Die sechs besten Gewächse jeder Kategorie werden für einen
Preis nominiert, die drei erstplatzierten erhalten für den 1., 2.
beziehungsweise 3. Rang je einen kunstvoll gefertigten Pokal.
Die Kategoriengewinner werden in einem separaten
Kapitel des Schweizer Weinführers 2009/2010 sowie in
Europas Weinmagazin VINUM – Ausgabe Dezember 2008
– porträtiert.
3) Spezialpreise
• Prix Bio Suisse: Auszeichnung für den bestbewer-teten
Wein aus biologischem Anbau.
• Winzer des Jahres: Diese Ernennung gilt für den
Winzer mit den meisten nominierten Weinen und
mindestens einem Kategorien-Sieger.
• Prix Viniss imo: Auszeichnung für den Wein mit der
absoluten Höchstnote des gesamten Wettbewerbes.
Die drei Gewinner der Spezialpreise erhalten im Guide des
Vins Suisses 2009/2010 ein eigenes Kapitel und werden
auch im Report von VINUM (Dezember 2008) separat präsentiert.
4) Preisverleihung
Die Nacht des Schweizer Weins findet am 7. November
2008 in Zürich statt. Sie ist öffentlich. Unter den Gästen
werden viele Pressevertreter sein (und für ein reges Echo
in den Medien sorgen) sowie natürlich die Produzenten
der nominierten Weine, die erst an diesem Tag von deren
konkreter Platzierung erfahren und ihre Auszeichnung
in Empfang nehmen dürfen. Auch die Gewinner der
Spezialpreise werden erst bei dieser Gelegenheit bekannt
gegeben.
Die Resultate des Grand Prix du Vin Suisse und die Liste
der nominierten bzw. der Gewinner-Weine werden im
VINUM Dezember 2008 publiziert.
8.3 Mitteilung der Resultate an die Teilnehmer
Die Auszeichnung für jeden am Grand Prix beteiligten
Wein werden dem betreffenden Produzenten persönlich
bekannt gegeben.
Art. 9 Rekurs
Die Resultate der Grand Prix-Degustation sind endgültig.
Es gibt keine Rekursmöglichkeit.
Art. 10 Anerkennung des Reglements
Der Teilnehmer anerkennt die Bestimmungen des vorliegendenReglements.
Sierre / Zurich, Avril 2008
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