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  Die Schweizer Weine
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REGLEMENT GRAND PRIX DU VIN SUISSE 2008

Art. 1 Ziel

Der Grand Prix du Vin Suisse (GPVS) will den aktuellen Stand der sensorischen Qualität der Schweizer Weine dokumentieren.
Alle Erzeuger von Schweizer Wein haben die Möglichkeit, an diesem Wettbewerb teilzunehmen. Die Weine werden in verschiedenen Kategorien im Rahmen einer offiziellen und neutralen Degustation bewertet.
Der Grand Prix soll zur Förderung der Qualität der Schweizer Weine beitragen und diese in einem Degustationswettbewerb nach den international gültigen Normen des O.I.V. (Organisation Internationale de la Vigne et du Vin) und der UIEO (Union Internationale des Oenologues) unter Beweis stellen. Er soll die Anstrengungen der Schweizer Weinwirtschaft zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen im nationalen und internationalen Weinmarkt unterstützen.
Der Wettbewerb steht unter dem Patronat des Verbandes der Schweizer Önologen USOE.

Art. 2 Verantwortlichkeiten und Strukturen

2.1 Allgemeines
Der Grand Prix du Vin Suisse ist ein gemeinsames Projekt der Vereinigung VINEA, Sierre und des europäischen Weinmagazins VINUM, Zürich.
VINEA ist verantwortlich für die Durchführung der Degustationen und stellt die Infrastruktur und das Personal zur Verfügung, damit der Grand Prix nach den Grundsätzen der Organisation de la Vigne et du Vin (O.I.V) durchgeführt werden kann.

2.2 Technische Kommission
Die Juryleitung des Grand Prix setzt sich aus zwei Personen zusammen, welche die reglementskonforme Durchführung der Weinselektion für die Nacht des Schweizer Weins überwachen und die dazu notwendigen Richtlinien erstellen.
Sie begleiten die Vorbereitungen der Degustation, deren Abwicklung und die Kontrolle der Degustationsresultate.

Art. 3 Zulassung und Auswahl der Weine

3.1 Allgemeines
Alle Schweizer Weine, die auf vollumfänglich in der Schweiz geernteten Trauben basieren, werden zum Grand Prix zugelassen.

3.2 Anforderungen an die Weine
Es sind nur Weine in Originalausstattung zugelassen. Die Etiketten müssen die vom Gesetz vorgegebenen Angaben aufweisen.

3.3 Produktions- und Vorratsmenge
Für die Zulassung am Grand Prix bedarf es einer Produktionsmenge von mindestens 1500 Einheiten (Flaschen oder halbe Flaschen). Davon müssen 500 Einheiten zum Zeitpunkt der Nacht des Schweizer Weins – der offiziellen Preisverleihung – Anfang November ab Betrieb noch verfügbar sein. Die Erzeuger der sechs bestplatzierten Weine pro Kategorie müssen für den Abend der Preisverleihung eine Reserve von 24 Flaschen bereithalten.

Art. 4 Weinkategorien

1. Weissweine bis 7 g/ll
1.1 Chasselas
1.2 Müller Thurgau (Riesling-Silvaner)
1.3 Andere sortenreine Weissweine
1.4 Assemblagen

2. Weine mit Restzucker ab 8 g/l

3. Trockene Rotweine
3.1 Pinot noir
3.2 Gamay
3.3 Merlot
3.4 Andere sortenreine Rotweine
3.5 Assemblagen

4. Rosé

Art. 5 Datum und Durchführungsort 2008

Die Degustationen für den Grand Prix finden zwischen dem 24. und dem 27. Juni 2008 in Sierre statt.

Art. 6 Anmeldung

6.1 Bedingungen
Die Teilnehmer füllen für jeden Wein ein Anmeldeformular aus. Bei der Einschreibung erhält jeder Wein eine Identifikationsnummer, die er bis zum Schluss des Wettbewerbs beibehält.

6.2 Anmeldeformular
Das Anmeldeformular enthält für jeden Wein:

• die Anschrift des Produzenten
• den Ursprung und/oder die Herkunft des Weines
• die Rebsorte(n)
• den Jahrgang
• die Weinkategorie (gemäss Artikel 4)
• den Alkoholgehalt
• den Restzucker (obligatorische Angabe). Eine unzutreffende oder fehlende Restzucker-Deklaration führt zur Disqualifikation des Weines, weil die Gruppierung der Weine in den einzelnen Kategorien nach Restzuckergehalt erfolgt. Die korrekte Angabe ist aus Gründen der Fairness unverzichtbar.
• die Anzahl produzierter Flaschen
• die Losnummer (gemäss LKV, Art. 19-21)
• den Verkaufspreis an Private (ab Keller, inkl. MWST)
• die Unterschrift des Teilnehmers, mit der dieser
bestätigt, dass der Wein den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

6.3 Anzahl Flaschen pro Wein
Für jeden zur regionalen Degustation angemeldeten Wein müssen drei Flaschen – beziehungsweise die Menge von 2.25 Litern (zum Beispiel 6 Flaschen à 37.5 cl) – zur Verfügung gestellt werden. Die Flaschen müssen vor dem 6. Juni 2008 eingesandt werden an:

GRAND PRIX DU VIN SUISSE
VINEA
Rue Sainte Catherine 4
Case postale 966
CH – 3960 SIERRE

6.4 Kosten
Die Anmeldegebühr pro Wein beträgt inkl. 7.6 % MWST (Nr. 398 838), CHF 130.- (CHF 110.- für den zweiten und jeden weiteren Wein), das Einschreibeformular dient als Basis für die Fakturierung.

Beispiel:
1. Wein CHF 130.–
2. Wein CHF 110.–
3. Wein CHF 110.–

Die Einschreibegebühren sind vor dem 6. Juni 2008 zu begleichen:

mittels Einzahlung auf unser Postcheck-Konto 17-675671-3 mit Kreditkarte (VISA, Mastercard oder Postcard):nur bei online-Einschreibung möglich! (sichere Zahlungsweise)

Art. 7 Beurteilung der Weine

Die Weine werden nach Weinkategorie (Art.4), Jahrgang und Restzuckergehalt gruppiert.
Die Reihenfolge in der Blinddegustation bestimmt ein Computerprogramm nach Zufallsprinzip.
Jeder Wein wird durch eine Jury von fünf Mitgliedern, der ein Tischsekretär vorsteht, degustiert.
Das Bewertungssystem basiert auf dem vom O.I.V. und der UIOE entwickelten Degustationsformular für internationale Degustationswettbewerbe. Dieses Formular hat eine Wertungsskala von 100 Punkten.
Die Jurymitglieder werden von der Juryleitung des Grand Prix sowie von VINEA und VINUM ausgewählt und können im Verhinderungsfall nur durch diese ersetzt werden.

Art. 8 Publikation und Mitteilung der Resultate

8.1 Allgemeine Publikationen
Über den Grossen Preis des Schweizer Weins berichtet das europäische Weinmagazin VINUM ab Mai 2008.

8.2 Auszeichnungen und Publikation der Resultate

Es werden vergeben:
Gold-Diplom
Silber-Diplom


Gemäss Regeln des OIV und der USOE dürfen nicht mehr als 30 Prozent der angestellten Weine eine Auszeichnung erhalten.
Die Resultate werden den Produzenten individuell per Post mitgeteilt. Es besteht die Möglichkeit, Gold- und Silbermedaillen als Selbstkleber für die Flaschen zu erwerben; sie werden auf Bestellung per Post verschickt. Für jeden prämierten Wein erhalten die Erzeuger ein Diplom.
Im Schweizer Weinführer 2009/2010 werden die mit Goldoder Silbermedaille prämierten Weine pro Region und Kategorie einzeln aufgeführt.
Die Liste der Gewinner erscheint im Internet unter www.grandprixduvinsuisse.ch und wird auch auf verschiedenen anderen Wegen publiziert.

2) Preise
Die Produzenten der bestbenoteten Weine pro Kategorie werden an die Nacht des Schweizer Weins vom 7. November 2008 eingeladen.

Die sechs besten Gewächse jeder Kategorie werden für einen Preis nominiert, die drei erstplatzierten erhalten für den 1., 2. beziehungsweise 3. Rang je einen kunstvoll gefertigten Pokal.

Die Kategoriengewinner werden in einem separaten Kapitel des Schweizer Weinführers 2009/2010 sowie in Europas Weinmagazin VINUM – Ausgabe Dezember 2008 – porträtiert.

3) Spezialpreise

• Prix Bio Suisse: Auszeichnung für den bestbewer-teten Wein aus biologischem Anbau.
• Winzer des Jahres: Diese Ernennung gilt für den Winzer mit den meisten nominierten Weinen und mindestens einem Kategorien-Sieger.
• Prix Viniss imo: Auszeichnung für den Wein mit der absoluten Höchstnote des gesamten Wettbewerbes.

Die drei Gewinner der Spezialpreise erhalten im Guide des Vins Suisses 2009/2010 ein eigenes Kapitel und werden auch im Report von VINUM (Dezember 2008) separat präsentiert.

4) Preisverleihung
Die Nacht des Schweizer Weins findet am 7. November 2008 in Zürich statt. Sie ist öffentlich. Unter den Gästen werden viele Pressevertreter sein (und für ein reges Echo in den Medien sorgen) sowie natürlich die Produzenten der nominierten Weine, die erst an diesem Tag von deren konkreter Platzierung erfahren und ihre Auszeichnung in Empfang nehmen dürfen. Auch die Gewinner der Spezialpreise werden erst bei dieser Gelegenheit bekannt gegeben.

Die Resultate des Grand Prix du Vin Suisse und die Liste der nominierten bzw. der Gewinner-Weine werden im VINUM Dezember 2008 publiziert.

8.3 Mitteilung der Resultate an die Teilnehmer
Die Auszeichnung für jeden am Grand Prix beteiligten Wein werden dem betreffenden Produzenten persönlich bekannt gegeben.

Art. 9 Rekurs

Die Resultate der Grand Prix-Degustation sind endgültig. Es gibt keine Rekursmöglichkeit.

Art. 10 Anerkennung des Reglements

Der Teilnehmer anerkennt die Bestimmungen des vorliegendenReglements.

Sierre / Zurich, Avril 2008

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